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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler

Für die Nutzung von Bonusbiene durch Unternehmerinnen und Unternehmer.

1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Bereitstellung der digitalen Stempelkartenplattform Bonusbiene zwischen Inge Müller, Amalienstraße 14, 82140 Olching, Deutschland („Bonusbiene“) und dem jeweiligen Händler („Händler“).

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher können keinen Händlervertrag schließen. Abweichende Bedingungen des Händlers gelten nur, wenn Bonusbiene ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Bonusbiene betreibt kein Selbstbedienungs-Onboarding. Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Bestätigung von Bonusbiene in Textform, regelmäßig im Rahmen des persönlichen Onboardings, zustande. Vorherige Gespräche, Präsentationen und die Anlage eines Händlerzugangs sind noch kein Vertragsschluss.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere zu Preis, Startdatum, kostenlosem Pilotzeitraum und Umfang, gehen diesen AGB vor. Der jeweilige Auftrags- oder Onboardingnachweis ist Bestandteil des Vertrags.

3. Leistungen von Bonusbiene

Bonusbiene stellt dem Händler eine digitale Stempelkarte mit Händlerprofil, Konfigurationsoberfläche, QR-Code, anonymen Kundenkarten sowie – soweit verfügbar – Apple-Wallet- und Google-Wallet-Funktionen bereit. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der beim Vertragsschluss vereinbarten Konfiguration.

Bonusbiene schuldet die technische Bereitstellung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Zahl von Kunden, Stempeln oder Einlösungen. Wallet-Funktionen setzen die Verfügbarkeit und die Bedingungen von Apple bzw. Google voraus.

4. Pflichten des Händlers

Der Händler stellt richtige Angaben zu seinem Betrieb, seiner Stempelkarte und der Prämie bereit und hält sie aktuell. Er versichert, alle erforderlichen Rechte an Namen, Logo, Farben und sonstigen Inhalten zu besitzen. Er ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit, Verfügbarkeit und Einlösung der von ihm versprochenen Prämie sowie für seine Preise, Steuern und Verbraucherinformatio­nen.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Händler darf die Plattform nicht zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, für rechtswidrige Inhalte oder zur Umgehung der Schutzmechanismen verwenden. Supportnachrichten dürfen keine unnötigen Kundendaten enthalten.

5. Vergütung, Abrechnung und fehlgeschlagene Zahlungen

Es gilt die individuell vereinbarte monatliche Vergütung. Soweit ein kostenloser Bereich vereinbart ist, kann dieser bis zu zehn ausgegebenen Karten umfassen; die kostenpflichtige Aktivierung erfolgt dann mit Ausgabe der elften Karte. Der für den Händler maßgebliche Preis und Status werden in der Abrechnungsansicht bzw. in der Vertragsbestätigung ausgewiesen.

Die Vergütung wird monatlich im Voraus über die vereinbarte Zahlungsmethode, regelmäßig über Stripe, eingezogen. Als Kleinunternehmerin weist Bonusbiene gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer aus. Scheitert eine Zahlung, darf Bonusbiene nach Hinweis und angemessener Frist den Zugang oder einzelne Funktionen bis zum Zahlungseingang beschränken. Die Pflicht zur Zahlung bleibt unberührt.

6. Laufzeit, Kündigung und Offboarding

Der Vertrag läuft monatlich und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat. Er kann von jeder Partei in Textform zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden, wenn die Kündigung spätestens am Tag vor dem nächsten monatlichen Verlängerungstermin zugeht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende kann Bonusbiene die Händler-Stempelkarte und die weitere Ausgabe oder Aktualisierung von Wallet-Karten deaktivieren. Bereits gespeicherte Karten können im Wallet sichtbar bleiben, lassen sich aber nicht weiter für Stempel oder Einlösungen verwenden. Der Händler bleibt gegenüber seinen Kunden für bereits von ihm zugesagte Prämien und deren rechtmäßige Abwicklung verantwortlich.

7. Datenschutz

Soweit Bonusbiene personenbezogene Daten von Kunden des Händlers im Auftrag verarbeitet, gilt der unter /legal/avv veröffentlichte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als Bestandteil des Händlervertrags. Der Händler ist für sein Treueprogramm Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und informiert seine Kunden über die Verarbeitung. Für die Daten des Händlers selbst gilt die Datenschutzerklärung für Händler.

8. Verfügbarkeit, Änderungen und Support

Bonusbiene erbringt die Leistungen mit der im Rahmen eines digitalen Dienstes üblichen Sorgfalt. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und technisch notwendige Änderungen können vorübergehende Einschränkungen verursachen. Bonusbiene darf Funktionen ändern, wenn dies aus Sicherheits-, Rechts- oder technischen Gründen erforderlich ist oder die Änderung für den Händler zumutbar bleibt. Wesentliche nachteilige Änderungen werden, soweit möglich, vorher in Textform angekündigt.

9. Haftung

Bonusbiene haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Olching ausschließlicher Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 15. Juli 2026. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.